Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderem als Beherbergungszwecke bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.

Vertragsabschluss und –partner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt (Kostenübernahmeerklärung).

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und –erfüllung mehr als 3 Monate und erhöht sich der vom Hotel berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10%, anheben.
  5. Die Preise können ferner vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Zimmeranzahl, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 15 Tagen ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen, weiterhin können Verzugszinsen berechnet werden.

Rücktritt des Kunden (Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels.
  2. Sofern ein Termin zum Rücktritt vom Vertag schriftlich vereinbart wurde (Optionsreservierung), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne das Zahlungsansprüche entstehen.
  3. Kunden können bis eine Woche vor Anreise kostenfrei vom Vertag zurücktreten, bei späteren Abbestellungen entstehen gegenüber dem Hotel Zahlungsanspüche.
  4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  5. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen Schaden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 80% des vereinbarten Preises der Übernachtung zu zahlen.
  6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Schaden niedriger als die Pauschale ist.

Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel seinerseits berechtigt in diesen Zeitraum vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt, so ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.
  3. Ferner kann das Hotel aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurücktreten, beispielsweise bei
    1. höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
    2. wenn die Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen wie in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden,
    3. das Hotel begründeten Anlass erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, der Sicherheit oder dem Ansehen des Hotels gefährden kann.
  4. Das Hotel hat den Kunden unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und gegebenenfalls Gegenleistungen zu erstatten.
  5. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sondern nur auf Zimmer einer bestimmten oder höherwertigen Kategorie.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Belegung.
  3. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung der Zimmer bis 14 Uhr 50% und ab 16 Uhr 100% des vollen Logispreises in Rechnung stellen.

Haftung des Hotels

  1. Die Haftung ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind, dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Mängel auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um den Mangel zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Der Haftungsanspruch des Kunden erlischt, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht.
  4. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrund abgestellter oder rangierender Fahrzeuge haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahlässigkeit des Hotels und seiner Erfüllungsgehilfen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungsort und –stand ist Pfaffenhofen an der Ilm.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.